Suchtbehandlung - Ambulante Med. Suchtrehabilitation (ARS)
Wir führen seit vielen Jahren "ambulante medizinische Rehabilitation" durch. Die ambulante Behandlungsform bietet die Möglichkeit, die Behandlung der Suchterkrankung im Alltag und im Lebensumfeld des Betroffenen zu integrieren.
Wir bieten erfahrene, therapeutische und medizinische Begleitung in der abstinenten Lebensgestaltung. In dieser Zeit können Veränderungsschritte gewagt, abstinentes Leben erprobt und gestaltet werden. Dabei sind Sie und Ihre Angehörigen nicht allein, sondern haben den ständigen Austausch in der Behandlungsgruppe und im Einzelgespräch mit den Bezugstherapeuten. Ihre individuellen Ziele werden gemeinsam erarbeitet und bei der Umsetzung unterstützt.
Wir bieten erfahrene, therapeutische und medizinische Begleitung in der abstinenten Lebensgestaltung. In dieser Zeit können Veränderungsschritte gewagt, abstinentes Leben erprobt und gestaltet werden. Dabei sind Sie und Ihre Angehörigen nicht allein, sondern haben den ständigen Austausch in der Behandlungsgruppe und im Einzelgespräch mit den Bezugstherapeuten. Ihre individuellen Ziele werden gemeinsam erarbeitet und bei der Umsetzung unterstützt.
Gruppen- und Einzeltherapie sind die Kernangebote im Rahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation. Es besteht die Möglichkeit, Angehörige in Paar-und Familiengesprächen mit einzubeziehen. Berufliche und soziale Themen sind ebenso Teil der Behandlung, wie das Erlangen einer zufriedenen Abstinenz.
Wir führen die ambulante Rehabilitation auch nach § 35 BtmG durch.
Die Kosten werden von allen Renten- oder Krankenversicherungen übernommen. Wir sind hier von allen Kosten- und Leistungsträgern anerkannt. Was Sie investieren müssen, ist ausreichend Zeit für die Behandlung und die Bereitschaft, sich auf eine positive Veränderung Ihres Lebens einzulassen.
Die ambulante Rehabilitation findet sowohl als rein ambulante Behandlung, als auch als Weiterbehandlung oder Nachsorge nach stationärer Rehabilitation oder im Rahmen einer Kombinationsbehandlung (ambulant, stationär) statt.
Wir bieten individuelle Behandlungsplanung, flexible Behandlungsdauer (6-18 Monate) und 1-3 Therapieeinheiten je Behandlungswoche.
Wir führen die ambulante Rehabilitation auch nach § 35 BtmG durch.
Die Kosten werden von allen Renten- oder Krankenversicherungen übernommen. Wir sind hier von allen Kosten- und Leistungsträgern anerkannt. Was Sie investieren müssen, ist ausreichend Zeit für die Behandlung und die Bereitschaft, sich auf eine positive Veränderung Ihres Lebens einzulassen.
Die ambulante Rehabilitation findet sowohl als rein ambulante Behandlung, als auch als Weiterbehandlung oder Nachsorge nach stationärer Rehabilitation oder im Rahmen einer Kombinationsbehandlung (ambulant, stationär) statt.
Wir bieten individuelle Behandlungsplanung, flexible Behandlungsdauer (6-18 Monate) und 1-3 Therapieeinheiten je Behandlungswoche.
Flyer Ambulante Rehabilitation Sucht
Bitte unten den Flyer anklicken!